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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ALPIN CHALET GMBH
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) - eine für die ALPIN CHALET GmbH adaptierte Form des Österreichischen Hotelreglements.

1. Allgemeines

Die AGBs stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die ALPIN CHALET GMBH mit ihren Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließt. Es gelten ausschließlich diese AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragspartner

(a) Als Vertragspartner der ALPIN CHALET GMBH gilt im Zweifelsfalle der Besteller/der Organisator, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Im weiteren als Gast oder Gäste bezeichnet.
(b) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

3. Vertragsabschluss, Anzahlung

 (a) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestellung des Gastes und deren schriftliche Bestätigung durch die ALPIN CHALET GMBH und die zeitgleiche Leistung der Anzahlung durch den Gast an die ALPIN CHALET GMBH und deren schriftlichen Bestätigung zustande.

(b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot der ALPIN CHALET GMBH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast innerhalb von 10 Tagen, dieses Angebot annimmt.

(c) Ansonsten ist die ALPIN CHALET GMBH nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.

(d) Es wird vereinbart, dass der Gast bei Buchung eine Anzahlung von 30 % der bestellten Leistungen (Miete, Zusatzpersonen, Haustiere, bebuchte Services) leistet. Mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung endgültig für beide Vertragpartner verbindlich.

(e) Bis einem Monat vor Anreise ist durch den Gast die Restzahlung und eine Kaution von Euro 700,- für ein ALPIN CHALET Classic und Euro 1.000,- fuer ein ALPIN CHALET XL und Large an die ALPIN CHALET GMBH zu überweisen, die vollständig ausgefüllte Namensliste der Mitreisenden zu übermitteln.

(f) Wird die Zahlung - nach (e) - nicht rechtzeitig geleistet, kommt das einer Stornoerklärung des Gastes gegenüber der ALPIN CHALET GMBH gleich und es kommt Artikel 5 (b) zur Anwendung. Das heißt die geleistete Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten.

4. Beginn und Ende der Beherbergung

(a) Der Gast hat das Recht, das gemietete ALPIN CHALET ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages mit der angemeldeten und der schriftlich bestätigten Personenzahl zu beziehen.

(b) Die ALPIN CHALET GMBH hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(c) Das gemietete ALPIN CHALET ist durch die Gäste am Tag der Abreise bis 9.00 Uhr freizumachen.

5. Rücktritt/Storno vom Beherbergungsvertrag

(a) Bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der

Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(b) Bei Stornierung durch den Gast bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag behält die ALPIN CHALET GMBH die geleistete Anzahlung als Stornogebühr ein.

(c) Bei späteren Stornierungen oder Teilstornierungen durch den Gast ist der Gast der ALPIN CHALET GMBH gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

(d) Diese Stornokosten entstehen nicht oder in verminderter Höhe, wenn der Gast nachweisen kann, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

(e) Der ALPIN CHALET GMBH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(f) Der Gast kann sich gegen dieses Risiko versichern, indem er bei der Reservierung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließt.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

(a) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

(b) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenützbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

(c) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der ALPIN CHALET GMBH

7. Rechte des Gastes

(a) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des ALPIN CHALETS, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

(b) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

8. Pflichten des Gastes

(a) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das Entgelt für vor Ort aufgebuchte und in Anspruch genommene Services/Zusatzleistungen bar in Euro zu bezahlen.

(b) Für den von Gästen verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den die ALPIN CHALET GMBH oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt die ALPIN CHALET GMBH in Anspruch zu nehmen.

(c) Der Gast hat das Chalet aufgeräumt zu übergeben. Der Müll ist entsprechend der Vorgaben zu trennen und das Geschirr abzuwaschen. Mit der Endreinigung:
• für ein ALPIN CHALET Classic von pauschal Euro 370,-
• für ein ALPIN CHALET Large oder XL von pauschal Euro 470,-
ist nur die übliche Reinigung und der Wäschewechsel abgegolten. Andere Verschmutzungen (schmutziges Geschirr, Lebensmittelreste, ...) und nicht getrennter Müll werden nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Rechte der ALPIN CHALET GMBH

(a) Die ALPIN CHALET GMBH hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den von den Gästen eingebrachten Gegenständen. (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).

(b) Die ALPIN CHALET GMBH hat das Recht Services/Zusatzleistungen aus betrieblichen Gründen auch abzulehnen.

(c) Die Kautionssumme wird von der Alpin Chalet GmbH in angemessenen Fristen zurück erstattet, wenn die Unterkunft ordentlich und ohne Beschädigungen verlassen wird. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht. Vor Ort aufgebuchte (und nicht vorausbezahlte Leistungen) werden von der Kaution in Abzug gebracht.

10. Pflichten der ALPIN CHALET GMBH

(a) Die ALPIN CHALET GMBH ist verpflichtet, die vereinbarte Mietobjekt und die vereinbarten Zusatzleistungen/Services in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

(b) Alle Services sind Zusatzleistungen und nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt

(c) Die ausgezeichneten Preise sind inklusive der gesetzlichen MWSt.

11. Haftung der ALPIN CHALET GMBH für Schäden

(a) Die ALPIN CHALET GMBH haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.

(b) Darüber hinaus haftet die ALPIN CHALET GMBH für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.100,-, sofern die ALPIN CHALET GMBH nicht beweist, dass der Schaden weder durch sie oder einem ihrer Dienstnehmer verschuldet, noch durch fremde, im ALPIN CHALET aus- und eingehende Personen verursacht wurde.

Unter diesen Umständen haftet die ALPIN CHALET GMBH für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von Euro 550,-.

Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren wird aus organisatorischen Gründen explizit verweigert.

12. Tierhaltung

(a) Tiere dürfen nach vorheriger Anmeldung und Bewilligung mitgebracht werden. Pro Hund und pro Katze sind Euro 20,- pro Tag zu bezahlen.

(b) Die Gäste haften für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).

13. Beendigung der Beherbergung

a) Der Beherbergungsvertrag endet mit dem Zeitablauf – mit dem vereinbarten Abreisedatum. Reisen die Gäste vorzeitig ab, so ist die ALPIN CHALET GMBH berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

b) wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.

c) Die ALPIN CHALET GMBH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die Gäste von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder sich rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhalten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, in dem das gemietete ALPIN CHALET gelegen ist. Für alle Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Bezirksgericht St. Johann, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen vereinbart. Es kommt ausschließlich österreicherisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, die die Anwendung einer anderen Rechtsordnung vorsehen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Anstelle der ungültigen gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.